Ausfall- und Rückerstattung
Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen, beispielsweise wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit von Referenten und gescheiterter Bemühungen um die Beschaffung von Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt.
Der Veranstalter wird alle Anmeldenden, die eine Anmeldebestätigung erhalten haben, über die Absage informieren.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden gegebenenfalls bereits gezahlte Teilnahmebeiträge in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche der Anmeldenden sind ausgeschlossen.